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Agenda 21

Das Leitbild der Agenda 21 steht für ein "Konzept, das die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Lebensbedingungen der Menschen mit der langfristigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in Einklang bringt". Es handelt sich also um einen Prozeß unter Berücksichtigung ökologischer, ökonomischer und sozial-kultureller Belange.
Kommunen, besonders den Gemeinden, kommt dabei eine Schlüsselstellung zu, weil sie über die wirtschaftlichen, sozialen und ökonomischen Belange ihrer Mitbürger meist direkt entscheiden.

Aus diesem Grunde beschloss auch der Landkreis Schweinfurt eine kommunale Agenda 21 im September 1997 in dem Bewußtsein, die Aufgaben der Gemeinden in diesen Agenda 21-Prozeß nicht übernehmen zu können. Der Agenda 21-Prozeß im Landkreis beschränkt sich deshalb auf die landkreiseigenen Einrichtungen und Zuständigkeiten. Darüber hinaus kann er nur gemeindeübergreifende Aufgaben wahrnehmen, soweit die Notwendigkeit hierzu besteht. Die Einrichtung "Runder Tisch" etc. ist nicht vorgesehen. Dennoch freuen wir uns , wenn uns Anregungen oder Ideen zur Agenda 21 von Bürgern oder Verbänden und Institutionen unterbreitet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Herrn Dr. Rückert
Zimmer-Nr. 272
Telefon 09721-55743






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